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Bildung, Jugend, Kultur, Forschung, Technologie, Sport

Herausgeber: Dr. Dietrich Nelle


Literaturhinweise
Nelle, Transformation in Bildung und Wissenschaft der Mongolei, Verfassung und Recht in Übersee, 2003, S. 103 - 111.
Enkhtuvshin, National Innovation System of Mongolia http://www.icsti.su/uploaded/200906/praha2009/mong_rpt.pdf

12.1 Bildung
(Quelle: Dr. Dietrich Nelle, Chronik der Rechtsentwicklung - Mongolei in: Wirtschaft und Recht in Osteuropa (WiRO) 2002, S. 318, ders., Chronik der Rechtsentwicklung - Mongolei in: Wirtschaft und Recht in Osteuropa (WiRO) 2007, S. 286, ders., Januar 2010 )
Die hohe Priorität, welche die Mongolei der Bildung zumisst, spiegelt sich u.a. darin, dass gegenwärtig (2010) rund 20 % des Staatsbudgets den Aufgaben in diesem Bereich gewidmet sind. Rund 95 % aller Kinder besuchen die Schulen auf der Sekundarebene, obwohl dies den Beteiligten angesichts großer Entfernungen und in den ländlichen Regionen vorherrschender nomadischer Lebensweise erhebliche Anstrengungen abverlant.

Das Parlament hat 2002 ein Gesetzespaket zur Reform der bereits 1991 und 1995 neu gestalteten Bildungsgesetzgebung verabschiedet. Aufgrund der Novellierung des Schulgesetzes wird die Schulzeit vom Schuljahr 2005/06 an um ein Jahr auf elf Jahre verlängert. Inzwischen (2009) findet schrittweise eine weitere Verlängerung auf 12 Schuljahre statt. Damit soll die Position mongolischer Schulabsolventen im internationalen Wettbewerb gestärkt werden, andererseits bedeutet die Reform erhebliche Personalmehrkosten für den Staat. Das Schuleintrittsalter wurde um ein Jahr auf sieben Jahre gesenkt; im Hinblick auf den hohen Anteil nomadisch lebender Bevölkerung werden bislang (2006) nur rd. 30 % der Siebenjährigen eingeschult. Die Grundschule umfasst die Klassen eins bis fünf, die Mittelschule die Klassen sechs bis neun, die Oberschule die zehnte und elfte Klasse. Außerdem wurde beschlossen, ab diesem Jahr die Abschlussprüfungen nach der achten und nach der zehnten Klasse nur noch in den beiden Fächern mongolische Sprache und Mathematik durchzuführen. Die Prüfung in einem dritten Wahlfach entfällt. Die durchschnittlichen Klassenstärken in Ulaanbaatar liegen aufgrund der starken Zuzüge vom Land inzwischen mit 45 bis 50 Schülern weit über dem vom Bildungsministerium vorgesehenen Maximum von 35 Schülern, wogegen in den ländlichen Gebieten die Klassen immer kleiner werden.

Die Reform des Bildungsgesetzes im Jahr 2007 stärkte die Schülerrechte. Das Recht der Kinder auf Bildung wurde gesetzlich verankert. Der Unterricht muss frei von Diskriminierung erfolgen. Körperliche Bestrafung wird verboten. Finanzielle Beiträge der Eltern dürfen nicht mehr erhoben werden. Für die Lehrer wird ein Verhaltenskodex eingeführt. Die Schüler erhalten Mitwirkungsrechte in Schulangelegenheiten. Schulsozialarbeiter sollen vermehrt eingestellt werden. Die Stellung von informellen Bildungseinrichtungen wird gestärkt.

Es wird geschätzt (2006), dass es im Lande (in Relation zu gut 500.000 die Schule besuchenden Kindern) rund 10.000 Schulabbrecher gibt. Insgesamt gibt es derzeit (2009) 752 allgemeinbildende Schulen.

Aus dem Bildungsgesetz ausgegliedert wurde das Berufsbildungsrecht. Hier geht es darum, dessen Wertigkeit und Akzeptanz zu erhöhen. Nachdem in den letzten 10 Jahren die Schülerzahlen in diesem Bereich um rd. 75 % gefallen waren, werden derzeit (2006) nur 47 Prozent der noch vorhandenen Kapazitäten an berufsausbildenden Einrichtungen ausgeschöpft. Besonders betroffen von diesem Rückgang waren die qualifizierten Fachausbildungen. Zur Verbesserung der Situation setzt man insbesondere auf eine deutliche Intensivierung des Praxis- und Wirtschaftsbezugs der Ausbildungsgänge. Insgesamt besuchen derzeit (2009) 45.000 Schüler 64 Berufsbildungszentren.

12.2 Jugend
(folgt)

12.3 Sport
(Quelle: Nelle, Chronik der Rechtsentwicklung - Mongolei in: Wirtschaft und Recht in Osteuropa (WiRO) 2005, S. 159)
Die Ausübung von Sport und die Tätigkeit von Sportvereinigungen haben 2003 durch das Gesetz über Körperkultur und Sport einen Rechtsrahmen erhalten (Töriin medeelel 2003, Nr. 47).

12.4 Kultur
(Quelle: Nelle, Chronik der Rechtsentwicklung - Mongolei in: Wirtschaft und Recht in Osteuropa (WiRO) 2002, S. 127)
Das frühere Denkmalschutzgesetz wurde 2001 zu einem Kulturgüterschutzgesetz erweitert. Der Staat hat danach nicht nur historische und kulturelle Denkmäler zu schützen und zu fördern, sondern auch Sprache, Musik, Akrobatik und sonstige Elemente der traditionellen Kultur. Für den engeren Kreis der Denkmäler soll ein vollständiges Register systematisch aufgebaut werden. Weitere Regelungen betreffen die Forschung, Ausgrabungen, die Nutzung und Veräußerung von Kulturgütern sowie die Rechte und Pflichten der Inhaber von Kulturgütern. Änderungen des Gesetzes erfolgten 2004 und 2005.

12.5 Wissenschaft, Forschung und Technologie
(Quelle: Dr. Dietrich Nelle, Bonn, Januar 2010)
Im Rahmen des Gesetzespakets zur Bildungsreform 2002 wurde auch das Hochschulgesetz novelliert. Bereits im Rahmen der vorherigen Reformen wurde die Gründung privater Hochschulen zugelassen. Dies wurde auch in großen Umfang angenommen, auch ausländische Hochschulen mit Hauptsitz u.a. in Russland, Kasachstan und den USA ließen sich in der Mongolei nieder. Die insgesamt rund 130 privaten Hochschulen erhalten nunmehr den Status der Gemeinnützigkeit. Andererseits führte die sprunghafte Zunahme privater Hochschulen auch zu erheblichen Problemen bei der Qualitätssicherung. Dies soll nunmehr verbessert werden. Die Umstellung der Studiengänge und Abschlüsse auf das Bachelor/Master-System wurde bereits im Rahmen der früheren Reformen vollzogen. An den Hochschulen sind derzeit (2002) rd. 60.000 Studenten eingeschrieben, davon gut 7.000 an der Staatlichen Universität. Die Studiengebühren sind dabei in den letzten Jahren stark gestiegen, selbst an staatlichen Hochschulen sind umgerechnet mehr als 400 € pro Jahr (vergleich drei durchschnittlichen Monatslöhnen) zu zahlen.

Den Rechtsrahmen für die außeruniversitäre Forschung bildet das Gesetz über die Akademie der Wissenschaft von 2006. Danach bleibt die Akademie disziplinenübergreifend sowohl für die Eigenforschung als auch für die Politik- und Gesellschaftsberatung, für wissenschaftliche Evaluierungen sowie für die Mitwirkung bei der Ausbildung Graduierter zuständig. Die Akademie wurde 1921 gegründet und führt sich auf die Tradition der im 13. Jahrhundert von Dschingis Khan einberufenen Gelehrtenversammlung zurück. Gegenwärtig forschen über 4000 Wissenschaftler in 15 Instituten zu den Themen Archäologie, Astronomie und Geophysik, Chemie und chemische Technologien, Geschichte, nachhaltige Entwicklung, Internationale Studien, Philosophie, Physik und Technologie, Soziologie und Recht, Sozioökonomie sowie Sprache und Literatur.

2007 wurde ein Masterplan zur Förderung von Wissenschaft und Technologie bis 2020 angenommen. Auf dieser Grundlage wurde auch ein neues Gesetz über Wissenschaft und Technologie verabschiedet (Töriin Medeelel Nr. 4, 2007). Hierdurch wurde das Konzept eines nationalen Innovationssystems in die Gesetzgebung übernommen und der Grundsatz geregelt, dass das geistige Eigentum der jeweiligen wissenschaftlichen Institution zusteht.

Das Technologietransfergesetz von 1998 weist eine deutlich regulatorische Tendenz auf. Es regelt insbesondere die staatlichen Aufgaben im Zusammenhang mit Technologietransfer. Dazu gehören insbesondere eine Überprüfung des technischen Standards, wenn eine Technologie Menschen, Tieren oder der Umwelt schadet oder eine solche Überprüfung durch internationale Vereinbarungen vorgeschrieben ist. Der Transfer von Technologie, welcher die erlaubten Grenzwerte für Beeinträchtigungen von Umwelt und Menschen überschreitet, soll unterbunden werden. Technologietransfer soll in Form von Lizenzvereinbarungen erfolgen, wobei Beschränkungen im Hinblick auf die Ausfuhr hergestellter Güter in ein Drittland, im Hinblick auf Produktionsmengen und Technologieanpassungen sowie der Beschaffung wettbewerbsfähiger Technologien aus Drittländern unzulässig sind. Solche Vereinbarungen sind beim Amt für geistiges Eigentum zu registrieren. Für Streitigkeiten gilt der mongolische Gerichtsstand, sofern nicht internationale oder Vereinbarungen oder die vertraglichen Bestimmungen etwas anderes besagen.

Das Gesetz über Kleine und mittlere Unternehmen von 2007 einen Anspruch auf staatliche Unterstützung im Hinblick auf Technologietransfer.

Links

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
http://mecs.pmis.gov.mn/
(nur in mongolischer Sprache)
Mongolisch-Deutsche Schule
http://www.schule38.net/
Masterplan zur Förderung von Wissenschaft und Technologie 2007-2020
http://unesdoc.unesco.org/images/0015/001514/151490e.pdfAkademie der Wissenschaften
Mongolische Akademie der Wissenschaften
http://www.mas.ac.mn
Hochschulen
http://www.university-directory.eu/Mongolia/Mongolia.html
http://www.cmuc.edu.mn/cmuc_m2.htm

http://www.aari.info/delgermaa .htm (streaming video)
Klöster
http://mongoluls.net/
Nationalarchiv
http://www.archives.gov.mn/
Mongolisches Staatskomitee für Sport
http://www.mongoliansport.mn/
(nur in mongolischer Sprache)


Informationen zur Mongolei:
MongoleiOnline
Kurfuerstenstr. 54, 53115 Bonn, Germany

   

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Last Update: 03. Januar 2021